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Arealentwicklung Bahnhof Bolligen. - Öffentliche Planauflage nach Art. 60 BauG

27. Aug 2021

Mitteilung

Gemeinde Bolligen

Öffentliche Planauflage
Arealentwicklung Bahnhof Bolligen


Der Gemeinderat Bolligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. XII „Bahnhof West“ und die Änderung der ZPP Nr. VII „Bahnhof Ost“ (d.h. Änderung des Baureglements im Anhang 2 sowie des Zonenplans) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 1. September 2021 bis und mit 30. September 2021 in der Bauverwaltung Bolligen öffentlich auf. Sie können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.bolligen.ch -> Projekte -> Bahnhof Bolligen – Arealentwicklung eingesehen werden. Sprechstunde mit dem Bauverwalter nach Voranmeldung am 9. September von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie am 14. September von 16.00 bis 18.00 Uhr. Anmeldung unter der Telefonnummer 031 924 70 30.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen einzureichen.

Bolligen, den 31. August 2021
Gemeinderat Bolligen

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