19. Nov 2020
Mitteilung
Der Gemeinderat Bolligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung „Lindenmatt West“ zur öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen können während 30 Tagen, vom 18.11.2020 bis am 18.12.2020 in der Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens Freitag, den 18. Dezember 2020, schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, zu richten.
Bolligen, 18. November 2020
Der Gemeinderat von Bolligen
Die Unterlagen des Auflagedossiers finden Sie hier.