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Maskentragpflicht in öffentlichen Räumen

09. Okt 2020

Mitteilung

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Regierungsrat per 12.10.2020 eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen verordnet hat.
Inwieweit ist die Bevölkerung der Gemeinde Bolligen davon betroffen?

Verwaltung:
Der Kundschaft der Gemeindeverwaltung Bolligen ist das Betreten des Gebäudes nur mit Maske erlaubt. Sie muss während des gesamten Aufenthaltes getragen werden.

Hallenbad und Turnhallen:
Das Betreten der Gebäude ist nur mit Maske erlaubt. Die Tragpflicht gilt bis und mit Garderobe und nach dem Schwimmen oder Turnen wieder von der Garderobe bis zum Verlassen des Gebäudes.

Schulgebäude:
Besucherinnen und Besucher der Schulen (ab 12-jährig) müssen eine Maske tragen.
Ansonsten gelten die durch die Schulleitung erlassenen Regelungen.

Schulbus:
Schülerinnen und Schüler ab 12-jährig müssen im Schulbus eine Maske tragen.
Jüngeren Kindern wird aufgrund der engen Platzverhältnisse im Bus das Tragen einer Maske ebenfalls empfohlen!


Task-Force Corona
Gemeinde Bolligen

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