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Corona: Entscheide Taskforce gültig ab 01.03.2021

25. Feb 2021

Mitteilung

Turn- und Sportanlagen:
- Die Turn- und Sporthallen sind geschlossen, ausser für Schulturnen und Jugendliche unter 20 Jahren.
Jugendliche unter 20 Jahren können im Vereinssport die Hallen wochentags bis 20.00 Uhr nutzen.
Samstag und Sonntag bleiben die Anlagen für alle geschlossen.
- Aussenanlagen: Keine sportlichen und kulturellen Aktivitäten mit mehr als 15 Personen (Jugendliche unter 20 Jahren ohne Limite).

Hygienemassnahmen:
- Im Grundsatz gelten die von Bund und Kanton vorgegebenen Hygienemassnahmen betreffend Desinfektion, Abstandsregeln und Maskentragpflicht.
- Wer Räumlichkeiten der Gemeinde nutzt, ist verpflichtet, ein immer den aktuell gültigen Massnahmen entsprechendes Hygienekonzept zu erstellen und der Gemeinde vor der ersten Nutzung zuzustellen.
Die Nutzer sind für die Einhaltung der Konzepte verantwortlich.

Hallenbad:
- Das Hallenbad bleibt bis auf weiteres geschlossen.
- Die Wiedereröffnung ist abhängig von entsprechenden Beschlüssen durch Bund oder Kanton. Sie erfolgt höchstwahrscheinlich mit reduzierter Nutzung.
- Keine Durchführung von Schwimmkursen vorerst bis zu den Frühlingsferien.
- Kein Schulschwimmen.

Schulsport:
- Neustart im 2. Semester
- Anrechnung/Rückzahlung der Kurskosten, sobald bekannt ist, ob und wann wieder gestartet werden kann.

Gültigkeit der Massnahmen:
Die Beschlüsse des Bundes sind vorerst bis am 22. März 2021 gültig.
Die Massnahmen werden ständig überprüft und angepasst. Die Kommunikation erfolgt über die Homepage der Gemeinde, allenfalls durch Anschreiben von Direktbetroffenen.


Taskforce Corona
Gemeinde Bolligen

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