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Illegale Abfallsammelaktionen

29. Sep 2020

Mitteilung

Illegale Abfallsammelaktionen

Für die Entsorgung von Abfall jeglicher Art – sei es brennbarer Abfall oder wiederverwertbarer Abfall wie z.B. Glas, Metall, Papier, Karton, Kleider, Grüngut, Plastik etc. – benötigen Entsorgungsfirmen generell einen Auftrag bzw. eine Konzession der Gemeinde. Die Gemeinde stellt damit einen einheitlichen und flächendeckenden Service innerhalb der Gemeindegrenzen sicher.
Aktuell kontaktiert die Entsorgungsfirma WeRecycle aus Dübendorf vermehrt telefonisch Privatpersonen und macht Werbung für neue auf den ersten Blick interessant erscheinende und plausibel klingende Entsorgungen frei Haus. Die Firma gibt vor, dass ihnen seitens der Gemeinde Bolligen dazu eine Konzession erteilt wurde, was jedoch bei dieser Firma nicht der Fall ist.
Wir bitten die angesprochenen oder angeschriebenen Privatpersonen, sich vor dem Abschluss solcher (meist auch teuren) Abonnementen auf der Bauverwaltung Bolligen zu informieren, ob eine Konzession für die Ausübung der Entsorgungen der Gemeinde vorliegt.

Angebote zur Siedlungsabfallentsorgung jeglicher Art erfolgen immer über die Gemeinde!

Für Fragen steht Ihnen Renato Ravioli, Leiter Tiefbau, unter 031 924 70 33 gerne zur Verfügung.

Bauverwaltung Bolligen

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