Bild

Verkehrsmassnahme

19. Aug 2019

Information

Nach Artikel 44 Absatz 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1) des Kantons Bern und mit Zustimmung des Oberingenieurkreises II des Kantons Bern haben der Gemeinderat von Bolligen am 27. Mai 2019 und der Gemeinderat von Ittigen am 23. April 2019 folgende Verkehrsmassnahmen verfügt: 

  • Gemeinde Bolligen: Grauholzstrasse, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h, vom Forsthaus bis zur Einmündung Allmitstrasse, Gemeindegrenze Ittigen
  • Gemeinde Ittigen: Grauholzstrasse, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h, ab Ortsausgang Ittigen bis zur Einmündung Allmitstrasse, Gemeindegrenze Bolligen

Die Planunterlagen liegen vom 21. August 2019 bis 20. September 2019 in der Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen und im Dienstleistungszentrum der Gemeinde Ittigen, Rain 7, 3063 Ittigen während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf.

Während dieser Zeit kann gegen diese Verfügungen gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Bern-Mittelland (Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen) erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten. 

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Bolligen und Ittigen, 21. August 2019


Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen