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Aktuelles aus dem Gemeinderat

18. Dez 2018

Mitteilung

Bildungsleitbild
Der Gemeinderat hat am 17. September 2018 das überarbeitete Bildungsleitbild genehmigt und in Kraft gesetzt. Es kann auf dem Internet via Homepage der Gemeinde www.bolligen.ch unter „Verwaltung/Erlasse“ heruntergeladen werden.


Machbarkeitsstudie Feuerwehrmagazin
Der Gemeinderat hat am 15. Oktober 2018 die Machbarkeitsstudie (inklusive Raumprogramm und Grobkostenschätzung) für den Umbau bzw. Neubau des Feuerwehrmagazins zur Kenntnis genommen und für die weiteren Arbeiten ein Projektteam Feuerwehrmagazin eingesetzt.


Kaufrecht Gemeindeparzelle Nr. 6012
Der Gemeinderat hat am 15. Oktober 2018 beschlossen, mit der Firma Immobilien Jürg Zesiger, Aarberg, ein Kaufrecht für die zu verkaufende Gemeindeparzelle Nr. 6012, welche vis à vis des alten Schulhauses Bolligenstrasse 113 liegt, einzugehen.


Einbürgerung
Der Gemeinderat hat am 15. Oktober 2018 Frau Olga Brawand, Tschechische Republik, das Bürgerrecht der Gemeinde Bolligen zugesichert.

Inkrafttreten verschiedener Reglemente und Verordnungen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat im vergangenen Jahr nachstehende rechtliche Erlasse genehmigt und in Kraft gesetzt hat:

  • Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten: Inkraftsetzung der Teilrevision per 1. Januar 2019
  • Verordnung über die Entschädigungen und Spesen (ESV): Inkraftsetzung der Ergänzung Ziff. 5.6 per 1. Januar 2019
  • Verordnung über Schülerinnen- und Schülertransporte (SuS-Transporte): Inkraftsetzung der Ergänzung von Art. 6 mit einem neuen Abs. 3 per 1. August 2017
  • Verordnung über den Schulzahnärztlichen Dienst: Inkraftsetzung der Anpassung im Anhang 1 per 1. August 2018
  • Übergangs-Regelung Personalvorsorge: Präzisierung von Art. 10
  • Verordnung über die Gebühren der Gemeindeverwaltung: Inkraftsetzung verschiedener Anpassungen
  • Reglement und Verordnung über die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze: Inkraftsetzung der formellen Anpassungen per 1. Januar 2019.


Gegen diese Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.


Gemeinderat Bolligen

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