Bild

Einheitliche Regelung des freiwilligen Angebots Reinigungs- und Winterdienstarbeit an Privatstrassen durch den Werkhof Bolligen

10. Mai 2021

Information

Gemäss Kantonalem Strassengesetz (SG) und Strassenverordnung (SV) ist die Gemeinde Bolligen für den Unterhalt von Gemeindestrassen und Privatstrassen mit öffentlicher Widmung zuständig. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet an Privatstrassen Unterhaltsarbeiten, Reinigung und/oder Winterdienst zu tätigen. Eine Publikation dazu wurde am 6. April 2021 veröffentlicht.

Die Gemeinde ist bestrebt, was das freiwillige Angebot Reinigung und/oder Winterdienst betrifft, alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Privatstrassen gleichberechtigt zu behandeln. Die bestehenden mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen für ca. 58 Privatstrassen sind deshalb mit Brief vom 21. April 2021 gekündigt worden.

In der Zeit vom 10. Mai bis zum 9. Juni 2021 werden die Listen der vom Werkhof bisher freiwillig bedienten Privatstrassen und die Pläne dazu während 30 Tagen in der Bauverwaltung Bolligen aufgelegt und können dort eingesehen werden.

Ab Juli 2021 werden die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Möglichkeit haben, für ihre auf Bolliger Boden liegende Privatstrasse auf der Bauverwaltung ein Gesuch für die Reinigung und/oder den Winterdienst einzureichen.

A_Nord - West 1-25, 1_2500
B_Nord - Ost 26-50, 1_2500
C_Süd - West 51-100, 1_2500
D_Süd - Ost 101-...., 1_2500


Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.

Bauverwaltung Bolligen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen