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Nachführung Archäologisches Inventar Kanton Bern

02. Sep 2021

Mitteilung

Das überarbeitete Inventar liegt zur Einsichtnahme auf.

Der Archäologische Dienst hat das Inventar überarbeitet und legt dieses nun zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Im Inventar wurden alle nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive Einzelfunde) sowie Ruinen aufgenommen. Folgende Akten geben Auskunft über die Einträge in der Gemeinde Bolligen:

Archäologische Fundstellen und Schutzgebiete

Das vollständige Inventar kann beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern-Bümpliz bis und mit Donnerstag, 16. September 2021 eingesehen werden. (Voranmeldung obligatorisch unter adb.bauen@be.ch oder per Telefon 031 633 98 98).

Nach Art. 13a der Bauverordnung können diejenigen Personen, Behörden und Organisationen sich zum Entwurf äussern und Anträge stellen, welche nach Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a Baugesetz (BSG 721) zu einer Einsprache berechtigt sind. Die Äusserungen und Anträge sind schriftlich und begründet bis spätestens am Donnerstag, 16. September 2021 (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern einzureichen.

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