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Budget 2022 – Referendum Gemeindeabstimmung vom 27. März 2022

14. Feb 2022

Mitteilung

Gestützt auf Art. 11 a der Gemeindeverfassung der Einwohnergemeinde Bolligen vom 3. Juni 2003 wurde frist- und termingerecht gegen den Versammlungsbeschluss vom 14. Dezember 2021 zum Budget 2022 (Trakt. 2) das Referendumsbegehren eingereicht. Die Prüfung ergab, dass sich auf den Unterschriftenbögen 446 gültige Unterschriften von in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten befinden. Damit wird das Kriterium von mindestens 200 gültigen Unterschriften erfüllt. Es wird festgestellt, dass das fakultative Referendum zustande gekommen ist. Da die Gemeinde Bolligen derzeit über kein gültiges Budget verfügt, hat der Gemeinderat angeordnet, den Urnengang zu dieser Vorlage raschmöglichst, d.h. bereits zusammen mit den kantonalen Wahlen am 27. März 2022, durchzuführen. Aus diesem wichtigen Grund werden allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zur Gemeindeabstimmung zusammen mit dem Stimmzettel und der Ausweiskarte separat zugestellt.

Die in der Abstimmungsbotschaft erwähnten Dokumente „Budget 2022“ (Detailfassung), „Finanzstrategie Bolligen“ sowie „Aufgaben- und Finanzplan (AFP) Bolligen 2021“ können bei der Gemeindeverwaltung, Präsidiales (1. OG), Hühnerbühlstrasse 3, eingesehen und bezogen werden oder sie können via Gemeinde-Homepage ausgedruckt werden unter: www.bolligen.ch -> Politik & Verwaltung -> Politik -> Abstimmungen und Wahlen -> Gemeindeabstimmungen

Rechtsmittelbelehrung

Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Abstimmung sind innerhalb von 10 Tagen seit der Eröffnung oder Veröffentlichung mittels Beschwerde zu rügen (Art. 67 a Abs. 3 VRPG). Beschwerden gegen Beschlüsse des Gemeinderates müssen innert 30 Tagen seit der Eröffnung oder Veröffentlichung erhoben werden (Art. 60 VRPG). Beschwerden sind beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Sie müssen einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Gemeinderat Bolligen

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