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Amtliche Vermessung, Ersterhebung Bolligen Los 11

21. Feb 2024

«Aktuelles aus dem Gemeinderat»

Teile der amtlichen Vermessung in der Gemeinde Bolligen stammen noch aus dem vorletzten Jahrhundert (1880) und sind vom Bund erst provisorisch anerkannt. Mit der Durchführung sogenannter Ersterhebungen werden abgegrenzte Gebiete (Lose) neu vermessen und definitiv anerkannt. Die Gemeinde Bolligen hat sich entschieden mit der Ersterhebung Los 11 die amtliche Vermessung des letzten Teilgebietes auf den neusten Stand zu bringen.

Die Arbeiten der Ersterhebung, bestehend aus Vermarkungsrevision und Ersterhebung (Neuvermessung), wurden im offenen Verfahren ausgeschrieben und an den Ingenieur-Geometer Hans-Rudolf Moser mit der Firma bbp geomatik AG vergeben. 

Den Perimeter finden sie Hier. Die Arbeiten werden Mitte März 2024 starten.

Informationen zum Los 11

Vermarkungsrevision:
In den bebauten Gebieten des Loses 11 besteht die Vorgabe, dass fehlende Grenzpunkte im Radius von 50m um bewohnte Gebäude oder aber Betriebsgebäude >100m2 zu rekonstruieren und zu versichern sind. In den Waldgebieten des Loses 11 findet keine Vermarkungsrevision statt. Es werden nur die Grenzzeichen der Umrandungen der Waldflächen aufgesucht. Innerhalb dieser Waldflächen wird lediglich eine Digitalisierung / Neuberechnung der Grenzpunkte durchgeführt. Die Vermarkung wird nicht revidiert. In den übrigen Gebieten (offene Flur etc.) wird ebenfalls das Verfahren mit vereinfachter Vermarkungsrevision angewendet, aber es werden sämtliche Grenzpunkte gesucht und visuell überprüft. Vorhandene und als gut befundene Grenzpunkte (GP) werden neu eingemessen. Schiefe oder defekte GP werden nicht aufgerichtet oder ersetzt. Fehlende GP werden nur auf Wunsch der Grundeigentümer rekonstruiert und neu gesetzt. Die betroffenen Grundeigentümer sind gebeten, nach Möglichkeit, verdeckte Grenzzeichen in diesen Gebieten freizulegen. Allfällige Kosten für die Vermarkung werden nach dem Kantonalen Geoinformationsgesetz, Art. 58 auf die Grundeigentümer überwälzt, sofern eine Punktversicherung (Markstein, Bolzen) gewünscht oder notwendig ist. Es besteht auch die Möglichkeit, Grenzverläufe ohne Mitwirkung von Notar und Grundbuchamt zu bereinigen. Wünsche hinsichtlich Grenzbereinigungen sind möglichst frühzeitig an den Projektleiter Stv., Herr René Gander, Tel. 031 970 30 18, oder die Messequipe vor Ort zu richten.

Ersterhebung (Neuvermessung):
Anschliessend an die Grenzbegehung / Vermarkungsrevision werden die Grenzpunkte und die Detailpunkte (Gebäude, Mauern, Strassen etc.) neu vermessen und die Objekte im Datensatz der amtlichen Vermessung erfasst. Es ist unumgänglich, dass die Vermessungsspezialisten die Grundstücke mehrmals betreten müssen. Das Geometerbüro wird bemüht sein, die Kulturen und Gartenanlagen zu schonen und keinen Schaden zu verursachen. Die Kosten der Vermessung werden durch Bund, Kanton und Gemeinde getragen. Es ist vorgesehen, mit den Feldarbeiten im März 2024 zu beginnen. Über die Auflage der überarbeiteten Grundbuchpläne werden Sie zu gegebener Zeit schriftlich informiert.

Bei Fragen zur Ersterhebung steht Ihnen der Projektleiter Stv. René Gander (bbp geomatik AG, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld Tel. 031 970 30 18) für eine fachliche Beratung gerne zur Verfügung.


Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

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