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Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2024

07. Feb 2024

Informationen zur Abstimmung

Stimmmaterial
Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Stimmmaterial für die kantonale Abstimmung zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, bis spätestens
Donnerstag, 29. Februar 2024, 16:30 Uhr, für die Abstimmung bzw. die Wahl ein Doppel beziehen. Die Aushändigung der Doppel kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.

Briefliche Stimmabgabe
Das Antwortkuvert kann übergeben werden:
a) der Post: spätestens bis Freitag, 1. März 2024 (A-Post)
b) der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3:
• Schalter Empfang: während den Büroöffnungszeiten
• Briefkasten: letzte Leerung am Samstag, 2. März 2024, 19:00 Uhr

Wichtig: Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, müssen die Stimmzettel in das beiliegende „Stimmkuvert“ gelegt und verschlossen werden. Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Zustell- und Antwortkuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvert-Fenster sichtbar ist).

Stimmlokale und Öffnungszeiten
Bolligen, Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3
Samstag, 2. März 2024 18:00 – 20:00 Uhr
Sonntag, 3. März 2024 10:00 – 12:00 Uhr

Ferenberg, Schulhaus
Sonntag, 3. März 2024 10:00 – 12:00 Uhr

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

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