Fördermassnahmen in Privatgärten für die Biodiversität
Die Gemeinde Bolligen fördert mit Beiträgen den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt.
Beiträge können sowohl für landwirtschaftliche Flächen wie auch für die Förderung der Biodiversität im Siedlungsgebiet ausgerichtet werden. Dafür werden wiederkehrende Beiträge, Förderbeiträge und Projektbeiträge ausgerichtet. Die Details bezüglich beitragsberechtigten Personen, der Beitragshöhe sowie zum Verfahren sind je Betragsart in der Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen für ökologische Ausgleichsmassnahmen (siehe Biodiversitäts-Beitragsverordnung BBV) beschrieben.
Die Fördermassnahmen in Privatgärten können direkt via untenstehendem online-Formular beantrag werden.
Nach dem Antrag werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Wichtige Rahmenbedingungen:
- Beiträge werden nur ausgerichtet für Objekte, welche nach Prüfung durch die Gemeinde Bolligen neu angelegt werden.
- Bestehende Elemente können nicht berücksichtigt werden.
- Wichtig ist das Einhalten der Eingabefrist bis Ende Februar des Beitragsjahres.
- Die Massnahmen müssen während mindestens 4 Jahren bestehen bleiben und entsprechend den Vorgaben der Gemeinde angelegt und unterhalten werden.
Online Anmeldungen werden bis spätestens am 28. Februar 2027 angenommen!
Brauchen Sie Hilfe bei der Anmeldung?
Die Bauverwaltung Bolligen hilft Ihnen während den regulären Öffnungszeiten per Telefon unter 031 924 70 76 oder via E-Mail gerne weiter.