14. Feb 2024
Überbauungsordnung «VistaRotonda»
Überbauungsordnung «VistaRotonda» mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3 und mit Wasserbaubewilligung im koordinierten Verfahren nach KoG
Der Gemeinderat von Bolligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «VistaRotonda» mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3 sowie mit Wasserbaubewilligung und Ausnahmegesuch für technische Eingriffe in Hecken im koordinierten Verfahren nach KoG zur öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen liegen vom 14. Februar 2024 bis und mit 18. März 2024 in der Bauverwaltung der Gemeinde Bolligen auf und können auf der Homepage unter Projekte eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen zu richten.
Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat