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Schulareal in der Freizeit nutzen

Folgende Regeln gelten, gemäss den Hausordnungen der Standorte, für Besucher*innen und Benutzer*innen des Schulareals und der Aussenanlagen sowie der Spielplätze:
  • Während der Schulzeiten und den Schulferien stehen die öffentlich zugänglichen Aussenanlagen der Bevölkerung von 07.00 – 22.00 Uhr zur Verfügung, ausgenommen sind mit einem Zaun abgegrenzte Bereiche.
  • Während den Unterrichtszeiten haben die Schulklassen Vorrang auf den Sport, Spiel- und Pausenplätzen.
  • Die Bedürfnisse von Schule und Tagesschule gehen immer vor.
  • Hunde sind an der Leine zu führen und von den Rasenplätzen fernzuhalten.
  • Wetterbedingte Sperrungen der Grünfläche müssen eingehalten werden.
  • Auf dem Schulareal gilt ein Fahrverbot.

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