Folgende Regeln gelten, gemäss den Hausordnungen der Standorte, für Besucher*innen und Benutzer*innen des Schulareals und der Aussenanlagen sowie der Spielplätze:
- Während der Schulzeiten und den Schulferien stehen die öffentlich zugänglichen Aussenanlagen der Bevölkerung von 07.00 – 22.00 Uhr zur Verfügung, ausgenommen sind mit einem Zaun abgegrenzte Bereiche.
- Während den Unterrichtszeiten haben die Schulklassen Vorrang auf den Sport, Spiel- und Pausenplätzen.
- Die Bedürfnisse von Schule und Tagesschule gehen immer vor.
- Hunde sind an der Leine zu führen und von den Rasenplätzen fernzuhalten.
- Wetterbedingte Sperrungen der Grünfläche müssen eingehalten werden.
- Auf dem Schulareal gilt ein Fahrverbot.