Das Volksschulgesetz des Kantons Bern bestimmt, wer für die Bildung von Klassen verantwortlich ist.
Die Anzahl der Klassen hängt von den Richtlinien zur Schülerzahl ab. Das Schulinspektorat legt zu Beginn des Jahres fest, wie viele Klassen es im nächsten Schuljahr geben darf. Der Gemeinderat entscheidet, ob neue Klassen entstehen oder bestehende geschlossen werden. Die kantonale Erziehungsdirektion muss dies genehmigen.
Die Schulleitung teilt die Kinder den Klassen zu.
In der Regel besuchen die Kinder das nächstgelegene Schulhaus oder den nächstgelegenen Kindergarten. In manchen Fällen kann ein anderes Schulhaus sinnvoll sein, zum Beispiel um die Klassengrößen auszugleichen, auf Wunsch der Eltern oder aus pädagogischen und sozialen Gründen.
Wenn Kinder in einer Kita, bei Tageseltern, Verwandten, Freunden oder in einer Tagesschule betreut werden, versucht die Schulleitung dies bei der Einteilung zu berücksichtigen. Es ist aber nicht immer möglich, alle Wünsche zu erfüllen.
Freundschaften sind wichtig, spielen aber bei der Klasseneinteilung keine Rolle. Kinder können ihre Freundinnen und Freunde auch außerhalb der Schule treffen. Manchmal entstehen sogar neue Freundschaften durch eine andere Klassenzuteilung.
In Bolligen gibt es aktuell sieben Kindergärten. Die Zuteilung kann sich jedes Jahr ändern, weil unterschiedlich viele Kinder in verschiedenen Wohngebieten leben. Es kann vorkommen, dass Geschwister nicht denselben Kindergarten besuchen können – auch wenn die Familie nicht umgezogen ist.
Die Klassengrösse und ein angemessener Kindergartenweg sind besonders wichtig bei der Einteilung. Ein zumutbarer Weg bedeutet aber nicht immer den kürzesten Weg zum nächsten Kindergarten. Wenn viele Kinder aus einem Wohngebiet kommen, achtet die Schulleitung mehr auf gleich große Klassen als auf kurze Wege. Mindestens zwei Kinder sollen gemeinsam einen Teil des Weges gehen können.
Lassen Sie sich inspirieren und finden Sie wertvolle Informationen, die Ihnen helfen, das volle Potenzial unserer Schule zu erleben.