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Dispensation

Eltern oder Erziehungsberechtigte können ihre Kinder aus wichtigen Gründen vom Unterricht dispensieren lassen. Dafür ist frühzeitig ein schriftliches, begründetes Gesuch an die Schulleitung zu stellen.

Dispensationsgründe sind:

  • Schnupperlehren
  • Heimatkundlicher Unterricht
  • Förderung von sportlichen und musischen Begabungen
  • Religiöse Gründe
  • Familienferien (maximal zwei Wochen), falls nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen

Für die Schnupperlehre füllen Sie bitte das Formular Schnupperlehren aus und senden es via Klapp bei der Klassenlehrperson ein. Das Formular muss 2 Wochen vor der Schnupperlehre eingereicht werden.
Für alle anderen Dispensationen füllen Sie das Formular Dispensationen aus und senden es via Klapp der zuständigen Schulleitung. Das Formular muss 4 Wochen vor dem Ereignis eingereicht werden.

Wenn der Anlass nicht unter die Dispensationsgründe fällt, dann können Sie einen oder mehrere freie Halbtage beziehen.

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