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Dispensation

Eltern oder Erziehungsberechtigte können ihre Kinder aus wichtigen Gründen vom Unterricht dispensieren lassen. Dafür ist fristgerecht ein schriftliches, begründetes Gesuch bei der Klassenlehrperson z.H. der Schulleitung einzureichen.

Dispensationsgründe sind:

  • Schnupperlehren
  • Heimatkundlicher Unterricht
  • Förderung von sportlichen und musischen Begabungen
  • Religiöse Gründe
  • Bis höchstens 2 Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens 4 Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist.

Für die Schnupperlehre füllen Sie bitte das Formular Schnupperlehren aus und senden es via Klapp bei der Klassenlehrperson ein. Das Formular muss 2 Wochen vor der Schnupperlehre eingereicht werden.
Für alle anderen Dispensationen füllen Sie das Formular Dispensationen aus und senden es via Klapp der zuständigen Schulleitung. Das Formular muss 4 Wochen vor dem Ereignis eingereicht werden.

Wenn der Anlass nicht unter die Dispensationsgründe fällt, dann können Sie einen oder mehrere freie Halbtage beziehen.

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