Folgende Abwesenheiten gelten als entschuldigte Absenzen
Melden Sie diese Abwesenheiten via Klapp (Absenz) der Schule. Die Meldung muss vor Beginn des Unterrichts oder der Betreuungszeit erfolgen. Notieren Sie bitte kurz den Grund der Absenz, z. B. Krankheit oder Zahnarztbesuch.
Folgende Abwesenheiten benötigen eine Dispensation
Für die Schnupperlehre füllen Sie bitte das Formular «Schnupperlehren» aus. Senden Sie es anschliessend via Klapp an die Klassenlehrperson. Das Formular muss 2 Wochen vor der Schnupperlehre eingereicht werden.
Für alle anderen Dispensationen füllen Sie das Formular «Dispensationen» aus. Senden Sie es anschliessend via Klapp, Post oder Mail an die zuständige Schulleitung. Das Formular muss 4 Wochen vor dem Ereignis eingereicht werden.
Für alle weiteren Absenzen können Sie auf die fünf freien Halbtage/Jokertage zurückgreifen. Melden Sie die Jokertage 24 Stunden im Voraus via Klapp (Absenz).
Für Absenzen, freie Halbtage und Dispensationen wird kein Nachholunterricht angeboten.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen (DVAD) des Kantons.