Für Absenzen ausserhalb der offiziellen Schulferien oder Feiertage stehen den Eltern/Erziehungsberechtigten pro Schüler*in fünf freie Halbtage zur Verfügung. Sie können einzeln oder zusammen bezogen werden. Nichtgenutzte Halbtage verfallen am Schuljahresende.
Wichtig:
Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass der verpasste Schulstoff nachgeholt wird.