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Freie Halbtage - Jokertage

Für Absenzen ausserhalb der offiziellen Schulferien oder Feiertage stehen den Eltern/Erziehungsberechtigten pro Schüler*in fünf freie Halbtage zur Verfügung. Sie können einzeln oder zusammen bezogen werden. Nichtgenutzte Halbtage verfallen am Schuljahresende.

Wichtig:

  • Die freien Halbtage müssen mindestens 24 Stunden vorher über die Klapp-App bei der Klassenlehrperson gemeldet werden.
  • Am Ende eines Semesters muss man sie 1 Woche vorher melden und sie dürfen nicht auf einen Tag fallen, an dem ein Schulanlass oder ein Test stattfindet.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass der verpasste Schulstoff nachgeholt wird.

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