Ein Niveauwechsel an der Oberstufe kann dann erfolgen, wenn angenommen werden muss, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einem anderen Niveau besser gefördert werden kann. Sowohl die Klassenlehrpersonen wie auch die Eltern oder Erziehungsberechtigten können einen Antrag auf einen Niveauwechsel stellen. Dieser muss von der Schulleitung genehmigt werden. Vor dem Entscheid über den Antrag auf den Niveauwechsel besucht die Schülerin oder der Schüler den Unterricht während eines Quartals in der mutmasslichen Zielgruppe (Schnupperphase). Auf Grund der Leistungen während dieser Zeit wird über einen Niveauwechsel entschieden.
Ein Niveauwechsel wird zwingend am Ende des Schuljahres verfügt, wenn die Leistungen für das aktuelle Niveau ungenügend sind