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Gesundheitsdienst / schulärztlicher Dienst

Der schulärztliche Dienst überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse in den zugeteilten Schulen. Er stellt den Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Schüler*innen sicher und trägt zu möglichst guten gesundheitlichen Lernvoraussetzungen bei. Dabei hat er einzelne Kinder und Jugendliche ebenso im Blick wie die Schule als Ganzes.
Schulärztinnen helfen den Schulen, ansteckende Krankheiten zu bekämpfen. Sie sind die ersten Ansprechpersonen und beraten die Schulleitung, wenn viele Schüler*innen krank sind. 

Untersuchungen durch die Schulärztin oder den Schularzt 

  • Im 2. Kindergartenjahr, im 4. Schuljahr und im 8. Schuljahr gibt es kurze Untersuchungen zur Gesundheitskontrolle (SDV Art. 10-12). Die Schule/Gemeinde übernimmt die Kosten für diese Untersuchungen. 
  • Erziehungsberechtigte können diese Untersuchungen auch bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt machen lassen. In diesem Fall müssen sie die Kosten selbst tragen. 
  • Die Abteilung Bildung und Kultur der Gemeindeverwaltung organisiert die schulärztlichen und schulzahnärztlichen Untersuchungen: Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen, Tel. 031 924 70 25.

Schulärztinnen
Dr. med. Heiniger Sabine, Kistlerstrasse 23a, 3065 Bolligen, 031 921 58 69
Dr. med. Schär Fabienne, Kistlerstrasse 23a, 3065 Bolligen, 031 921 58 69

Weiterführende Informationen zum schulärztlichen Dienst im Kanton Bern.

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