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Elternrechte und -pflichten

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist wichtig für den Lernerfolg der Schüler*innen.
Eltern oder Erziehungsberechtigte haben Rechte, zum Beispiel:

  • Sie erhalten Informationen von der Schule.
  • Sie erhalten eine angemessene Mitsprache.
  • Sie haben das Recht auf Anhörung und Mitberatung.
  • Sie dürfen Gesuche einreichen.

Eltern oder Erziehungsberechtigte haben auch wichtige Pflichten:

  • Sie sorgen dafür, dass ihr Kind regelmässig und ausgeschlafen zur Schule kommt.
  • Sie achten darauf, dass ihr Kind passende Kleidung und Materialien für Schule und besondere Anlässe hat.
  • Sie sorgen für gute Bedingungen zu Hause, damit das Kind die Hausaufgaben machen kann.
  • Sie melden ihr Kind einmal im Jahr zur Zahnuntersuchung an.
  • Sie melden ihr Kind dreimal (2. Kindergartenjahr, 4. und 8. Klasse) zu einer schulärztlichen Untersuchung an.

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