Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist wichtig für den Lernerfolg der Schüler*innen.
Eltern oder Erziehungsberechtigte haben Rechte, zum Beispiel:
- Sie erhalten Informationen von der Schule.
- Sie erhalten eine angemessene Mitsprache.
- Sie haben das Recht auf Anhörung und Mitberatung.
- Sie dürfen Gesuche einreichen.
Eltern oder Erziehungsberechtigte haben auch wichtige Pflichten:
- Sie sorgen dafür, dass ihr Kind regelmässig und ausgeschlafen zur Schule kommt.
- Sie achten darauf, dass ihr Kind passende Kleidung und Materialien für Schule und besondere Anlässe hat.
- Sie sorgen für gute Bedingungen zu Hause, damit das Kind die Hausaufgaben machen kann.
- Sie melden ihr Kind einmal im Jahr zur Zahnuntersuchung an.
- Sie melden ihr Kind dreimal (2. Kindergartenjahr, 4. und 8. Klasse) zu einer schulärztlichen Untersuchung an.