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Individuelle Förderung

An den Bernischen Schulen gelten folgende Grundsätze:

  • Heterogenität ist Normalität: Schüler*innen unterscheiden sich in Leistung, Sprache, Motivation, Herkunft ...
  • Integration hat Vorrang vor Separation. Besondere Förderbedürfnisse sollen möglichst innerhalb der Regelklasse abgedeckt werden.
  • Individuelle Lernwege und innere Differenzierung sind Kernbestandteile des Lehrplans 21.

Damit alle Schüler*innen gefördert werden können gibt es in der Schule unterstützende Massnahmen. Dabei arbeiten die Gemeinden Bolligen, Stettlen und Vechigen zusammen als MR-Region.

Unterstützende Massnahmen sind

  • Integrative Förderung: IF-Lehrpersonen (Heilpädagog*innen) unterstützen Lehrpersonen, Jugendliche und Erziehungsberechtigte bei Lernproblemen. Die Unterstützung kann integriert im Unterricht oder separiert in kleinen Gruppen erfolgen.
  • Logopädie: Logopäd*innen helfen Jugendlichen, die Probleme mit Sprechen, Schreiben oder ihrer Stimme haben. Sie arbeiten meist mit kleinen Gruppen, manchmal auch mit einzelnen Jugendlichen.
  • Psychomotorik (nur bis 6. Klasse): Psychomotorik-Therapeut*innen helfen Kindern mit motorischen oder psychischen Problemen. Sie arbeiten mit den Kindern meist in kleinen Gruppen, manchmal auch einzeln. Im Zentrum stehen die Bewegung und die Körperwahrnehmung.
  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ): Sprachförderung für Kinder mit anderen Erstsprachen. Diese Förderung findet meist in klassenübergreifenden kleinen Gruppen statt.
  • Begabtenförderung: Unterstützung intellektuell besonders begabter Schüler*innen mit einem IQ von mindestens 130. Die Förderung findet als Pull Out regional in kleinen Gruppen an einem Unterrichtsvormittag oder -nachmittag statt.
  • HSK-Unterricht: Die heimatliche Sprache und Kultur werden gefördert. Dies ist ein freiwilliges Zusatzangebot für fremdsprachige Jugendliche, das auch der Identitätsfindung dient

Weitere einfache sonderpädagogische Massnahmen zur Unterstützung können sein:

  • Individuelle Lernziele (iLZ) ab 3. Klasse bei dauerhaften Abweichungen vom Klassenstandard. Die Lernziele können reduziert oder erweiter werden.
  • Zweijährige Einschulung bei deutlicher Entwicklungsverzögerung.

Weitere erweiterte Unterstützungsmassnahmen können sein:

Stärkere Förderung in den Bereichen: Integrative Förderung (IF), Logopädie, Psychomotorik, während maximal 4 Semestern. Meist werden die Kinder in diesem Bereich einzeln gefördert. Wenn die Unterstützungsmassnahmen mehr als 4 Semester dauern, dann muss die Erziehungsberatung beim Kind eine Abklärung machen. Auf Grund der Resultate können dann erweiterte Unterstützungen (eU) geplant und umgesetzt werden.

Wichtige Gelingensbedingungen für die Förderung sind:

  • Positive Grundhaltung aller Beteiligten zur Förderung von Vielfalt.
  • Pädagogik der Vielfalt: Lernangebote sollen differenziert und chancengerecht sein.
  • Multiprofessionelle Zusammenarbeit: Lehrpersonen, Heilpädagog*innen, Logopäd*innen etc. arbeiten eng zusammen.
  • Förderdiagnose und Förderplanung ist zielgerichtet, individuell und wird schriftlich festgehalten.
  • Die Dokumentation und Kommunikation ist strukturiert und transparent gegenüber Erziehungsberechtigten und Fachstellen.

Wie werden Massnahmen eingeleitet?

  • Klassenlehrpersonen initiieren Massnahmen, dokumentieren, tauschen sich mit der Fachperson (Heilpädagog*in, Logopäd*in, Psychomotoriktherapeut*in …) aus.
  • Die Fachperson fördern, diagnostizieren, planen und beraten Klassen- und Fachlehrpersonen, sowie auch Eltern.

Ressourcen und Organisation

  • Die zur Verfügung stehenden Lektionen werden den Gemeinden durch den Kanton zugewiesen.
  • Die Schulleitung bestimmt die Aufteilung der Lektionen auf die Klassen und Schüler*innen zusammen mit den Fachpersonen und den Klassenlehrpersonen.

Informationen zu Begabtenförderung:
Christine Vogt (Schulleitung), Sandra Meier (Lehrperson für Begabtenförderung)


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