Der Elternrat hat den Zweck, den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Lehrerschaft, Schulleitung, Schulkommission und Eltern sowie den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten zu fördern. Damit soll die gemeinsame Verantwortung für das Kind vermehrt wahrgenommen werden.
Der Elternrat hat keine Aufsichtsfunktion, weder berät er über einzelne Lehrpersonen, noch beurteilt er deren Methoden/Inhalte des Unterrichts, noch diskutiert er über einzelne Kinder. Der Elternrat behandelt ausschliesslich Anliegen, welche die gesamte Schuleinheit betreffen.
Der Elternrat setzt sich aus einem Elternvertreter oder einer Elternvertreterin jeder Kindergarten- und Volksschulklasse zusammen. Die Sitzungen finden 4-mal jährlich statt und werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten geführt. Es wird ein Protokoll erstellt. Geladene Teilnehmende sollten immer an den Sitzungen teilnehmen. Ist dies nicht möglich, müssen sie sich schriftlich abmelden.
An den Sitzungen nehmen teil:
Falls notwendig oder gewünscht, werden eingeladen:
Die jeweiligen Vertreter*innen werden auch auf eigenen Wunsch eingeladen, wenn sie etwas mit dem Elternrat besprechen möchten.
Eine Vertretung des Elternrates nimmt in der Bildungskommission mit beratender Stimme und Antragsrecht, aber ohne Stimmrecht.
Lassen Sie sich inspirieren und finden Sie wertvolle Informationen, die Ihnen helfen, das volle Potenzial unserer Schule zu erleben.