Bauverwaltung | Ressort Planung
Laufende Projekte
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller aktuellen Planungs-Projekte der Gemeinde Bolligen.
Fussballcampus Region Bern

Projektstand
Nach Abschluss und nach der Auswertung der zahlreichen schriftlichen Eingaben aus der öffentlichen Mitwirkung wurden die Unterlagen zur geplanten Überbauungsordnung (UeO) weiterentwickelt und mit Erkenntnissen aus vertieften Abklärungen ergänzt. So dass im September 2025 die Gemeinderäte Bolligen und Ostermundigen eine stark verbesserte Planung verabschiedet wurde. Ende Oktober ist das Dossier zur Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern eingereicht worden.
Weiterer Meilenstein: 2026
Nach Abschluss und Rückmeldung aus der Vorprüfung, sind allfällige weiter Anpassungen umzusetzen. Anschliessend wird die Vorlage für die Abstimmungen in den beiden Gemeinden öffentlich aufgelegt.
Mitwirkung und Projektunterlagen
Der vollständige Mitwirkungsbericht, das eingereichte Projektdossier und viele weiter Informationen sind auf der Projekthomepage Fussballcampus Region Bern einsehbar.
Arealentwicklung Bahnhof
Projektstand
Das Gebiet rund um den Bahnhof Bolligen nimmt eine zentrale Lage im Gemeindegebiet ein und bildet ein wichtiges Tor für alle, die mit dem öffentlichen Verkehr ankommen oder weiterreisen. Heute weist das Areal ein grosses Entwicklungspotenzial auf, da die bestehende Nutzung nicht dem Stellenwert und den Möglichkeiten des Standorts entsprechen. Mit einer gezielten Entwicklung kann hier ein attraktiver, lebendiger und funktional vielfältiger Ort entstehen, der Wohnen, Arbeiten, Dienstleistungen und Freizeit vereint und damit die Gemeinde nachhaltig stärkt. Gleichzeitig bietet sich die Chance, den Bahnhofplatz als repräsentativen Ankunftsort aufzuwerten, die Verknüpfung der Verkehrsmittel zu verbessern und den öffentlichen Raum qualitativ neu zu gestalten. So wird das Gebiet zu einem zukunftsweisenden Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität und klarer Identität für Bolligen.
Die Stimmbevölkerung von Bolligen hat die Zone mit Planungspflicht am 25. September 2022 beschlossen; seit August 2024 sind die Bestimmungen in Kraft. Nun geht die Entwicklung des Gebiets am Bahnhof Bolligen weiter. Die Gemeindeversammlung hat am 10. Juni 2025 einen Planungskredit in der Höhe von CHF 240'000 genehmigt. So dass nun die Projektträgerschaft – bestehend aus den Grundeigentümer Einwohnergemeinde Bolligen, Landi Bolligen Genossenschaft und die Regionalverkehr Bern-Solothurn AG (RBS) – die nächsten Schritte gemeinsam einleiten können. Mit einem Studienauftrag, zu dem mehreren interdisziplinären Bearbeitungsteams eingeladen werden, sollen Lösungsvorschläge gesucht und ein Siegerprojekt bestimmt werden.
Bevor dieser Prozess in Angriff genommen wird, konnte sich die Bevölkerung am 18. September 2025 an der öffentlichen Inputveranstaltung aktiv einbringen. Rund 60 Personen besuchten den Anlass im Reberhaus. Ziel der Inputveranstaltung war es, sowohl die Hoffnungen wie auch die Befürchtungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Areals Bahnhof Bolligen aufzunehmen. Ebenso konnten die Teilnehmenden Anliegen und Ideen einbringen. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse der Veranstaltung zusammen.
Arealentwicklung Wegmühle

Allgemeine Informationen
Die Mühle Walther AG ist Grundeigentümerin der Parzellen Nr. 1188, 2290, 2289 und 1086. Sie beabsichtigt das Areal der Wegmühle baulich zu entwickeln und hat deswegen im Sinne der Siedlungsentwicklung nach innen auf dem Areal eine Testplanung nach SIA 143 durchgeführt.Das am Schlussworkshop der Testplanung durch das Team ARGE kpa architekten Bern ag / Bellorini Architekten AG präsentierte Projekt wurde durch die Architekten zu einem Richtprojekt ausgearbeitet, welches als Basis für die Änderung der baurechtlichen Grundordnung (ZPP und Überbauungsordnung) dienen sowie im Baureglement verankert werden soll.
Projektstand
Das Planungsdossier Wegmühle wurde an der Gemeindeversammlung vom 21. November 2023 traktandiert und beschlossen.
Die Genehmigungsunterlagen wurden dem Amt für Gemeinden und Raumplanung (AGR) eingereicht. Ein Entscheid wird im Jahr 2024 erwartet.
Weitere Informationen finden Sie unter Gemeindeversammlung vom 21.11.2023 sowie unter der externen Projektwebseite www.wegmuehle-bolligen.ch.
Arealentwicklung Bolligenstrasse | Projekt VistaRotonda

Bei einem positiven Entscheid wird das Dossier anschliessend dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung eingereicht.
Das Planungsgebiet liegt am Eingang zum Ortszentrum von Bolligen an der Bolligestrasse 122 zwischen der Hühnerbühlstrasse und der Bolligenstrasse. Über das Planungsgebiet verläuft der bestehende öffentliche Fussweg (Stegackerweg). Das bestehende Gebäude soll abgebrochen und ersetzt werden. Die Grundeigentümerin beabsichtigt eine Wohnüberbauung zu realisieren. Mit der Realisierung der Wohnüberbauung sollgleichzeitig der eingedolte Flugbrunnenbach verlegt, ausgedolt und revitalisiert werden. Das offengelegte Teilstück des Flugbrunnenbächli verläuft neu entlang des öffentlichen Fusswegs (Stegackerwegli) zwischen der Bolligen- und der Hühnerbühlstrasse, womit dieses eine attraktive Umgebung erhält, von der die Öffentlichkeit profitieren kann. Zur Ermittlung einer optimalen und auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmten Bebauung, Erschliessung und Umgebungsgestaltung hat die damalige Grundeigentümerschaft 2019 ein qualitätssicherndes Konkurrenzverfahren mit drei Teams durchgeführt. Die Studie von smarch Mathys & Stücheli Architekten wurde vom Beurteilungsgremium einstimmig zur Weiterbearbeitung empfohlen und bildet die Grundlage für die geplanten bau- und planungsrechtlîchen Anpassungen.
Projektstand
Das Planungsdossier wurde dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht und genehmigt. Nach der öffentlichen Planauflage steht das Geschäft an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 auf der Traktandenliste. Bei einem positiven Entscheid wird das Dossier anschliessend dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung eingereicht.
Arealentwicklung Rothus

Der Grundeigentümer und die Gemeinde Bolligen planen die Parzelle Nr. 1110 (Bolligenstrasse 65) im Sinne der Siedlungsentwicklung nach innen, im Kontext der Lage im Ortsbilderhaltungsgebiet und im Ortsbild von nationaler Bedeutung «Worbletal», gemeinsam zu entwickeln. Der Grundeigentümer und die Gemeinde Bolligen streben eine Wohnüberbauung mit hoher Qualität an. Sie soll einen Beitrag zur Siedlungsentwicklung nach innen leisten und das Planungsgebiet, unter Berücksichtigung der räumlichen Interessen (insbesondere der Ortsbildpflege), optimal ausnützen. Die Erarbeitung der Bebauungs- und Nutzungsstudie erfolgt durch das Architekturbüro Rykart Architekten AG, welches anhand der Studie mögliche Entwicklungen aufgezeigt hat. Die Ergebnisse der Studie wurden im Rahmen von zwei Workshopveranstaltungen mit der Begleitgruppe diskutiert und gestützt auf die Diskussionsergebnisse, die Schlüsselelemente für die Ausarbeitung der planungsrechtlichen Vorgaben (Zone mit Planungspflicht) definiert.
Projektstand
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die Vorprüfung abgeschlossen und die Ergebnisse im Vorprüfungsbericht festgehalten. Die Projektträgerschaft bearbeitet zurzeit die darin gemachten Genehmigungsvorbehalte, Empfehlungen und Hinweise.Habstetten: Einzonung im ‘Zälgli’ sowie an der Schlupfstrasse 3

Mit dem kommunalen Richtplan Siedlung (genehmigt am 5. April 2018) wurden Massnahmen in der Siedlungsentwicklung definiert. Eines der Ergebnisse war, dass sich das Gebiet Zälgli für eine Einzonung der bestehenden Gebäude und eine Siedlungserweiterung eignet. Als Konsequenz daraus ist die Einzonung «Zälgli» im kommunalen Richtplan Siedlung als prioritäre Massnahme festgesetzt worden. Das bestehende Bauernhaus mit Stöckli im Gebiet Zälgli gilt als überbaut, liegt angrenzend zur Bauzone, jedoch in der Landwirtschaftszone. Da das Gebiet als weitgehend überbautes Gebiet bezeichnet werden kann, ist eine Einzonung möglich und zweckmässig. Auch die östlich angrenzende Parzelle Nr. 3418 gilt als weitgehend überbautes Gebiet und kann der Bauzone zugewiesen werden. Im westlichen Dorfteil von Habstetten an der Schlupfstrasse steht zudem ein Gebäude angrenzend zur Dorfkernzone, jedoch ausserhalb der Bauzone. Um die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern, möchte die Grundeigentümerschaft das Gebäude der Dorfkernzone zuweisen.
Projektstand
Die Akten lagen während 30 Tagen vom 5. Juni 2024 bis am 8. Juli 2024 in der Bauverwaltung Bolligen öffentlich auf. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat die Ergebnisse der öffentlichen Auflage zur Kenntnis genommen und die Planungsakten verabschiedet.
Das Planungsdossier «Einzonungen Habstetten» werden am 26. November 2024 der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet.
Die Genehmigungsunterlagen wurden dem AGR (Amt für Gemeinden und Raumplanung) eingereicht. Ein Entscheid wird frühestens auf Sommer 2025 erwartet.
Öffentliche Planauflage
Änderung des Zonenplans 1
in Habstetten, Gebiete Schlupfstrasse und Zälgli
Der Gemeinderat Bolligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die folgenden Unterlagen für eine «Änderung des Zonenplans 1 (Habstetten, Gebiete Schlupfstrasse und Zälgli) zur öffentlichen Auflage:
- Änderung Zonenplan 1 vom 1. Mai 2024
- Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV vom 1. Mai 2024
- Vorprüfungsbericht des AGR vom 9. Juni 2023
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 5.6.2024 bis und mit 8.7.2024 in der Bauverwaltung Bolligen öffentlich auf. Die Akten sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter www.bolligen.ch ► Projekte ► Bauverwaltung | Ressort Planung) verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b, Abs. 1 BauG).
Bolligen, 27. Mai 2024
Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat