Bild
Bild

Wegzug aus der Gemeinde

Wegzug aus der Gemeinde
Einwohnerdienste

Meldepflicht Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Die Abmeldung hat persönlich, spätestens am Wegzugstag, bei den Einwohnerdiensten Bolligen zu erfolgen.

Mitzubringen ist:

  • Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)

 

Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:

  • Genaue Wegzugsadresse im Ausland
  • Ausreisedatum / Wegzugsdatum
  • Vertreteradresse in der Schweiz

_______________________________________________________


Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige

Bei einem Wechsel der Gemeinde oder des Kantons müssen sich Ausländerinnen und Ausländer spätestens nach 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten Bolligen abmelden.

Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Wohnort in das Ausland verlegen, müssen sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei den Einwohnerdiensten Bolligen abmelden.

Mitzubringen ist:

  • Ausländerausweis

 

Wegzug ins Ausland / Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung 
Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C können mittels Einreichung des Gesuchsformulares bei den Einwohnerdiensten die Aufrechterhaltung des Ausweis C beantragen. 

Für den Wegzug ins Ausland ist folgendes mitzubringen:

  • Ausländerausweis
  • Genaue Wegzugsadresse im Ausland
  • Ausreisedatum / Wegzugsdatum
  • Vertreteradresse in der Schweiz
Holzner Ramona

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen