Meldepflicht Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Die Abmeldung hat persönlich, spätestens am Wegzugstag, bei den Einwohnerdiensten Bolligen zu erfolgen.
Mitzubringen ist:
- Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:
- Genaue Wegzugsadresse im Ausland
- Ausreisedatum / Wegzugsdatum
- Vertreteradresse in der Schweiz
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Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige
Bei einem Wechsel der Gemeinde oder des Kantons müssen sich Ausländerinnen und Ausländer spätestens nach 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten Bolligen abmelden.
Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Wohnort in das Ausland verlegen, müssen sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei den Einwohnerdiensten Bolligen abmelden.
Mitzubringen ist:
Wegzug ins Ausland / Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung
Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C können mittels Einreichung des Gesuchsformulares bei den Einwohnerdiensten die Aufrechterhaltung des Ausweis C beantragen.
Für den Wegzug ins Ausland ist folgendes mitzubringen:
- Ausländerausweis
- Genaue Wegzugsadresse im Ausland
- Ausreisedatum / Wegzugsdatum
- Vertreteradresse in der Schweiz