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Selbständiges Ablesen der Wasserzähler

31. Aug 2022

Mitteilung

In den nächsten Tagen werden den Liegenschaftseigentümer*innen und Hausverwaltungen in der Gemeinde Bolligen die Meldekarten für das selbständige Ablesen der Wasserzähler versandt. Die Empfänger*innen dieser Karten sind gebeten, die darauf vermerkten Wasserzähler selber abzulesen und die ausgefüllten Karten bis spätestens

30. September 2022

der Finanzverwaltung Bolligen zurückzusenden.

Sind Sie Eigentümer*in einer Liegenschaft, haben aber keine Ablesekarte erhalten? Dann melden sie sich bitte bei der Finanzverwaltung (Tel. 031 924 70 40 oder E-Mail finanzen@bolligen.ch).


Für die Mithilfe besten Dank.


FINANZVERWALTUNG BOLLIGEN

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