Bild

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

12. Mai 2021

Mitteilung

Gemeinde Bolligen

Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung des Baureglements betreffend Abgrabungen

Der Gemeinderat Bolligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. Mai 2021 bis 12. Juni 2021 in der Bau-verwaltung Bolligen öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Bolli-gen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Bolligen, den 12. Mai 2021
Der Gemeinderat

Baureglementsaenderung_gerinfuegig_210329
Genehmigung Teilrevision Ortsplanung

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen