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Aktuelles aus dem Gemeinderat

02. Dez 2022

Mitteilung

Petition gegen den Abbruch der Liegenschaft Kirchstrasse 16

Im Juli 2021 ist ein Baugesuch für den Abbruch des Einfamilienhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Kirchstrasse 16 bei der Bauverwaltung eingegangen. Das Baugesuch wurde eingehend geprüft und am 13. Juni 2022 hat die Bauverwaltung eine Baubewilligung erteilt. Im August 2022 wurde eine Petition mit 255 Unterschriften eingereicht, damit das «Kayser-Haus» an der Kirchstrasse 16 - welches einst durch Hans Kayser (Musikwissenschaftler und Philosoph) bewohnt wurde und mit einer Gedenktafel versehen ist - erhalten bleibt. Mit einer Petition kann nicht ein Bauvorhaben, das den massgebenden Vorschriften entspricht verhindert werden. Jedoch kann die Planungsbehörde darauf aufmerksam gemacht werden, dass beispielsweise das Baureglement angepasst werden muss. Der Gemeinderat nahm die Petition zur Kenntnis und hat dem Petitionskomitee im vorerwähnten Sinne geantwortet.

Krisenstab Gemeinde Bolligen – Beschluss und Auftragsvergabe

Die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen obliegt auf Stufe Gemeinde dem Gemeinderat. Im Ereignisfall, hat dieser zusätzliche Aufgaben zu bewältigen, bei denen er durch ein ziviles Führungsorgan (Krisenstab) entlastet werden kann. Der Krisenstab trifft unter Anderem organisatorische Vorbereitungen zur Bewältigung der Lage und plant den Einsatz vorhandener Mittel, beantragt bei Bedarf weitere Mittel und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für die politische Behörde basierend auf der aktuellen Lage und der möglichen Lageentwicklung. Das bisherige Gemeindeführungsorgan von Bolligen war nicht mehr aktuell.
Im Zuge der aktuell angespannten Lage (Energiekrise, Krieg, Pandemie) hat der Gemeinderat den besprochenen Krisenstab mit den aufgeführten Aufgaben und Kompetenzen auf unbestimmte Dauer beschlossen. Der Krisenstab wird von der Ressortvorsteherin Sicherheit, Lilianna Eggimann, geleitet. Sekretär ist der Leiter Öffentliche Sicherheit, Christoph Haldimann. Der Gemeinderat wird laufend über die Resultate aus den Arbeiten des Krisenstabs informiert.

Überbauungsordnung (UeO) «Vista Rotonda» - Vorprüfung

An der Bolligenstrasse soll ein neues Mehrfamilienhaus mit dem Namen VistaRotonda gebaut werden. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Anwohner*innen und eines öffentlichen Mitwirkungsverfahrens zur Überbauungsordnung sind drei Mitwirkungseingaben bei der Gemeinde eingegangen. Die Planungskommission (PLK) hat die daraus entstandenen Anpassungen diskutiert und einstimmig gutgeheissen. Der Gemeinderat genehmigte ebenfalls die vorliegenden Pläne und Vorschriften der Überbauungsordnung mit dem Richtprojekt «VistaRotonda» und beschloss, das Planungsdossier für die kantonale Vorprüfung freizugeben.

Gemeindeliegenschaften im Finanz- und Verwaltungsvermögen – Hausverwaltungsvertrag, Kündigung

Im Gemeinderat wurde eine Rücknahme des Verwaltungsmandats der seit 2001 extern durch die Niederer AG verwalteten gemeindeeigenen Liegenschaften diskutiert. Die Bauverwaltung hat sich im vergangenen Jahr im Bereich Liegenschaften neu organisiert. Für die zukünftige gezielte Umsetzung der Immobilienstrategie ist ein transparentes und eigenverantwortliches Immobilienmanagement erforderlich.
Der Gemeinderat genehmigte die Kündigung des Verwaltungsmandates mit der Niederer AG, Ostermundigen für gemeindeeigene Liegenschaften des Finanz- und Verwaltungsvermögens. Ab 1.1.2023 erfolgt die Liegenschaftsverwaltung inkl. Mietwesen und Inkasso wieder durch die Bauverwaltung.

Oberstufenzentrum Eisengasse (OzE) – Klasseneröffnung Schuljahr 2022/2023

Die Schulleitung OzE beantragte aufgrund der Schüler*innenzahlen die Eröffnung einer zusätzlichen 7. Klasse, befristet auf 2 Jahre. Auch der Gemeinderat unterstützt die auf zwei Jahre befristete Eröffnung einer zusätzlichen Klasse am Oberstufenzentrum Eisengasse (OzE) und beantragt diese bei der kantonalen Stelle.

Teuerungsausgleich für das Jahr 2023

Der Gemeinderat gewährt einen Teuerungsausgleich von 2,0 Prozent an alle Gemeindemitarbeitenden ab 2023.

Kindergartenklasse – Umwandlung befristet in unbefristet

Die Bewilligung der Kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion aus dem Jahre 2020 für den Kindergarten Lutertal ist befristet bis 31. Juli 2023. Die aktuellen und die prognostischen Kinderzahlen bestätigen, dass auch ab dem Schuljahr 2023/2024 zwingend ein 7. Kindergarten geführt werden muss, umso mehr als der Kindergarten Pfrundschüür unter der Normgrösse liegt. Deshalb beantragt die Schulleitung, für den 7. Kindergarten per 1. August 2023 die Umwandlung in eine unbefristete Bewilligung zu erwirken. Die Strategie der Schulleitung wird durch die Bildungskommission (BIK) unterstützt.
Der Gemeinderat unterstützt ebenfalls die Umwandlung der auslaufenden befristeten Bewilligung für die 7. Kindergartenklasse im Lutertal in eine unbefristete Bewilligung und beantragte diese beim Kanton.

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