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Autobahn-Überführung Forsthaus Grauholz und Unterführung Tannacker Grauholz

11. Jul 2014

Unterhaltsvereinbarungen

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) per 1. Januar 2008 ist der Bund ausschliesslich für den Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen zuständig. Bei gemeinsam genutzten Objekten müssen die Rechte neu geregelt werden. Der Unterhalt der Autobahnüberführung Forsthaus Grauholz sowie der Autobahnunterführung Tannacker Grauholz werden durch zwei Verträge, die der Gemeinderat genehmigt hat, teilweise der Gemeinde übertragen. Die Gemeinde Bolligen ist insbesondere für den Unterhalt des Strassenkörpers zuständig, jedoch nicht für die Bauwerkskonstruktion.

Der Gemeinderat

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