28. Jun 2013
Das Reberhaus Bolligen in der Liste der regional bedeutsamen Kulturinstitutionen
Die Gemeinden sind zur Zeit aufgerufen, Stellung zum Anhang 4 der Kantonalen Kulturförderverordnung (KKFV) zu nehmen. Die Verordnung setzt das Kantonale Kulturförderungsgesetz (KKFG) um. Das KKFG regelt die gemeinsame Subventionierung der Kulturinstitutionen. Gemäss dieser Bestimmung bezeichnet der Regierungsrat durch die Verordnung die betreffenden Kulturinstitutionen für jede Region. Unter anderem wurde das Reberhaus in die Liste der regional bedeutsamen Institutionen aufgenommen. Dies ist der Verdienst des ganzen Reberhausteams und bestätigt die hervorragende Arbeit, welche Tag für Tag geleistet wird. Der Gemeinderat gratuliert und würdigt die Arbeit des ganzen Teams.