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Regionale Langsamverkehrsplanung, Netzplanung Veloverkehr

01. Nov 2013

Mitwirkung der Gemeinde Bolligen

Die Gemeinde Bolligen wurde für die Regionale Netzplanung Veloverkehr zur Mitwirkung eingeladen. In der seiner Stellungnahme wünscht der Gemeinderat, dass das laufende Sanierungsprojekt des Kantons auf der Bolligen- und Krauchthalstrasse in Bolligen insgesamt in die 1. Priorität eingestuft wird, und zwar auf der ganzen Strecke von der Station Bolligen bis zur Abzweigung Richtung Habstetten (Dorfstrasse) inkl. Sanierung Sternenplatz. Bolligen ist auch damit einverstanden, dass die Verbesserung der Veloparkierung B&R bei der Station Bolligen der Prioritätsstufe 1 zugewiesen wird.
Aus Sicht der Gemeinde Bolligen wäre im Netzplan Veloverkehr folgendes zu ergänzen:
- Die Krauchthalstrasse ist nur im nördlichen Teilabschnitt „Lutzere bis Hueb“ als Schwachstelle ausgewiesen. Die durch das  
  kantonale Tiefbauamt durchgeführte Schwachstellenanalyse hat auf der ganzen Strecke der Bolligen- und Krauchthalstrasse in
  Bolligen ein Sicherheitsdefizit für Velofahrer ausgewiesen. Es wird deshalb beantragt, den gesamten Strassenabschnitt Bolligen-
  und Krauchthalstrasse ab Station Bolligen bis Hueb als „lineare Schwachstelle Verkehrssicherheit“ im Plan aufzunehmen.
- Die Massnahmen auf der „Krauchthalstrasse“ wurden in der Umsetzungsplanung in die 3. Priorität eingestuft. Bolligen beantragt,
  die Massnahmen ab Dorfstrasse (Knoten Richtung Habstetten) bis Hueb von der 3. in die 2. Priorität zu verschieben, da sie
  bereits im genehmigten kommunalen Richtplan Verkehr (12.12.2007) und im Kantonalen Richtplan Velo vorgesehen sind.
- Die Massnahme zur Schulwegsicherheit ist in der 1. Priorität eingestuft, sollte aber im Siedlungsgebiet Bolligen die ganze
  Bolligen- und Krauchthalstrasse betreffen. Es wird beantragt, die entsprechende Ergänzungen vorzunehmen, umso mehr als
  das Strassenbauprojekt momentan öffentlich aufliegt.
- Die Massnahme „Umgestaltung Knoten“ (Sternenplatz) wird als 2. Priorität eingestuft. Die Massnahme ist zwingend von der 2. in
  die 1. Priorität zu verschieben.

Der Gemeinderat

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