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Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

24. Jan 2014

Einfacher Zugang zu verbindlichen Grundstücksinformationen

Im Kanton Bern ist ein Kataster mit den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) entstanden. Darin werden die für Grundstücke massgebenden behördlichen Einschränkungen systematisch dokumentiert und zentral veröffentlicht. Dies festigt die Rechtssicherheit im Bereich des Grundeigentums.
Am 24. Januar 2014 ging auch die Gemeinde Bolligen mit ihrem ÖREB-Geoportal online.
Der ÖREB-Kataster – verbindliche Grundstücksinformationen aus einer Hand
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach so nutzen, wie er will. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm der Gesetzgeber und die Behörden vorschreiben. Dabei ist eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Einschränkungen – die so genannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) – zu beachten. Bis heute war es nicht so einfach, die entsprechenden Informationen für ein bestimmtes Grundstück zusammenzutragen. Weil verschiedene Behörden bei den Einschränkungen eine Rolle spielen, war dazu oft ein zeitaufwendiger Gang von Amt zu Amt nötig. Dem schafft der ÖREB-Kataster nun Abhilfe: Im neuen Kataster sind die wichtigsten Beschränkungen pro Grundstück zuverlässig zusammengefasst und für alle Interessierten übersichtlich dargestellt. Davon profitieren nicht nur Grundeigentümer, sondern die verschiedensten Akteure des Immobilienmarktes wie auch öffentliche Verwaltungen und Behörden. Diesen steht mit dem neuen Kataster ein ausgezeichnetes Instrument zur Verfügung, um ihrer Informationspflicht auf effiziente Art nachzukommen.


Verständliche Informationen dank Plan und Text
Eine ÖREB besteht immer aus einem Plan und einer Rechtsvorschrift. Im Plan wird festgelegt, für welches Gebiet eine bestimmte ÖREB gilt, beispielsweise eine Nutzungszone. In der Rechtsvorschrift wird definiert, was diese Einschränkung umfasst und welche Auswirkungen sie hat. Im Beispiel mit der Nutzungszone ist dies üblicherweise das Baureglement der Gemeinde. Genau diese verbindlichen Informationen – Pläne und Rechtsvorschriften – findet man im ÖREB-Kataster.
Zum ÖREB-Kataster gelangen Sie: http://www.apps.be.ch/geo/de/oereb-kataster.html

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