06. Jun 2012
Anordnung Gemeindewahlen
Die Gemeindewahlen finden am Sonntag, 4. November 2012 statt. Zu wählen sind an der Urne:
1. nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
a) Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident
b) Die Leiterin oder der Leiter der Gemeindeversammlung
2. nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):
a) 6 Mitglieder des Gemeinderates und, nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeverfassung Bolligen, die Präsidentin oder der Präsident.
Auf dem Wahlzettel können total 7 Kandidatinnen oder Kandidaten aufgeführt werden.
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 6 Mitglieder der Sozial- und Vormundschaftskommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission
Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind.
Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn in der Gemeinde Wahlberechtigten unterzeichnet sein und ist für jede Behörde einzeln einzureichen. Die Eingabe muss enthalten:
- Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der zu wählenden Person
- Name der einreichenden Partei oder Wählergruppe.
Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens vom Gemeindeschreiber mit einer Listennummer versehen.
Termine
Einreichung der Wahlvorschläge:
bis spätestens Montag, 3. September 2012, 12:00 Uhr, beim Gemeindeschreiber,
Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen
Bekanntgabe allfälliger Listenverbindungen:
bis spätestens Montag, 24. September 2012, 12:00 Uhr. Die Listenverbindung ist auf den verbundenen Listen zu bezeichnen.
Amtliche Publikation der bereinigten Wahlvorschläge:
bis Mittwoch, 3. Oktober 2012
Späteste Zustellung des amtlichen und des Parteien-Wahlmaterials:
Woche 41
Allfälliger zweiter Wahlgang für Majorzwahlen (1a, 1b):
Sonntag, 25. November 2012
Der Gemeinderat