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Gemeindeverfassung Bolligen (GEB), Teilrevision – Genehmigung und Inkrafttreten

28. Feb 2013

Gemeindeverfassung Bolligen (GEB), Teilrevision – Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) geben wir hiermit öffentlich bekannt, dass die von der Gemeindeversammlung am 20.11.2012 sowie die vom Gemeinderat am 18.6.2012 beschlossenen Teilrevisionen der Gemeindeverfassung Bolligen (GEB) vom 3.6.2003 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR( des Kantons Bern am 14.2.2013 vorbehaltlos genehmigt wurden.

Folgende Artikel in der GEB erfuhren Änpassungen:

per 31.12.2012:
- Aufhebung Gemeindeführungsorgan (GFO): Aufhebungen von Art. 56 Abs. 2, Art. 62 Bst. b und Anhang III Ziff. 14
- Neuorganisation der Schulstrukturen: Nachträgliche Aufhebung des letzten Satzes in Art. 6 und nachträgliche Streichung des letzten Satzteiles in Art. 61 Abs. 1
- Aufhebung Kultur- und Sportkommission: Aufhebungen von Art. 60 Bst. c und Anhang II Ziff. 12
- Löschung Ausschuss für Baugestaltung in der GEB: Aufhebungen von Art. 63 Bst. f und Anhang IV Ziff. 21

per 1.1.2013
- Kommission für öffentliche Sicherheit: zwei Änderungen im Anhang I b Ziff. 9
- Neuorganisation des Stimm- und Wahlausschusses: Aufhebung von Art. 59 Abs. 3 Bst. a und Ergänzung von Art. 62 Bst. d sowie Aufhebung von Anhang Ib, Ziff. 7 und Ergänzung von Anhang III mit Ziff. 15a
- Gemeinderatsbeschluss
Namensänderung, Streichung vormundschaftlicher Aufgaben / Inkrafttreten mit der Kantonalisierung der vormundschaftlichen Aufgaben (Neuorganisation Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) per 1.1.2013 (Art. 31 Abs. 2 Bst. c, Art. 59 Abs.1 Bst. b und Anhang Ia, Ziff. 2)
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Gemeinderatsbeschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Die Gemeindeverfassung kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, Präsidiales, 1. OG, bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Gemeinderat Bolligen

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