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Änderung des Gebührentarifs zum Abfallreglement

20. Nov 2013

vom 20.04.2009 mit Änderungen vom 12.10.2009 und 21.10.2013

Der Gemeinderat Bolligen hat am 21. Oktober 2013 die Änderungen des Gebührentarifs zum Abfallreglement genehmigt.

Die Abfallgrundgebühren werden um 20 % erhöht und betragen neu:
pro
- Wohnung                                                    Fr. 108.00
- Einfamilienhaus (Alleinstehend, Reihen- und Terrassenhaus) Fr. 168.00
- Kleingewerbe (bis 400 Stellenprozente)                     Fr. 168.00
- Betrieb (Gewerbe)                                          Fr. 240.00

Die Änderungen treten per 1. Januar 2014 in Kraft. Der Gebührentarif zum Abfallreglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.bolligen.ch heruntergeladen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

Mit dem Inkrafttreten dieser Änderungen werden alle widersprechenden Vorschriften aufgehoben.

Der Gemeinderat

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