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Öffentliche Mitwirkungsauflage Arealentwicklung «Wegmühle»

22. Jul 2021

Mitteilung

Der Gemeinderat von Bolligen bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Arealentwicklung «Wegmühle», Zone mit Planungspflicht Nr. XIV zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Dokumente liegen vom 4. August 2021 bis und mit 2. September 2021 in der Bauverwaltung Bolligen auf und sind während dieser Zeit auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet. Am Dienstag 17. August 2021 um 19.00 Uhr findet im Kirchgemeindehaus Bolligen eine Informationsveranstaltung statt. Bei Interesse ist eine Anmeldung auf der Webseite der Gemeinde zwingend erforderlich. Klicken Sie hier, um sich anzumelden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, zu richten.


Bolligen, 27. Juli 2021
Gemeinderat Bolligen

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