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Reberhaus Bolligen

18. Dez 2014

neue Leistungsverträge

Im Rahmen der Erneuerung der Subventionsverträge mit den grossen Kulturinstitutionen und der Anpassung des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes (KKFG) und dessen Verordnung (KKFV) werden erstmals auch Institutionen mit mindestens regionaler Bedeutung finanziell unterstützt. Erfreulicherweise wurde das Reberhaus Bolligen dabei berücksichtigt. Damit die finanzielle Unterstützung auch wirklich fliessen kann, wird zwischen den Geldgebern (Kanton, Regionalkonferenz und Gemeinde) einerseits und der Genossenschaft Reberhaus andererseits ein Leistungsvertrag abgeschlossen. Die Gemeinde richtet nach wie vor den jährlichen im Leistungsvertrag mit der Genossenschaft vereinbarten Betrag von 100‘000 Franken aus. Im Gegenzug erhält die Gemeinde Bolligen neu den Unterstützungsbeitrag von 52‘000 Franken vom Kanton und der Regionalkonferenz Bern-Mittelland zurückerstattet. Die eine Hälfte dieses Betrages wird zweckgebunden für das Reberhaus eingesetzt, die andere Hälfte entlastet das Budget der Gemeinde.

Der Gemeinderat

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