Bild

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

27. Jan 2021

Auflage

Öffentliche Planauflage und Eröffnung des Gemeinderatsbeschlusses
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung (UeO) ZPP Nr. V „Eisengasse“

Der Gemeinderat Bolligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. Januar 2021 bis 01. März 2021 in der Bauverwaltung Bolligen öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeinde Bolligen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 11. Januar 2021, das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert
30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland erhoben werden.

Bolligen, den 27. Januar 2021
Der Gemeinderat

Erläuterungsbericht

Überbauungsplan

Überbauungsvorschriften

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen