15. Sep 2021
Mitteilung
Gemeinde Bolligen
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Bolligen am 22. März 2021 beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung ZPP Nr. V „Eisengasse“ in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 29. Juli 2021 genehmigt.
Die geringfügige Änderung Überbauungsordnung ZPP Nr. V „Eisengasse“ tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Ein-sichtnahme offen.
Bolligen, den 15. September 2021
Der Gemeinderat