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Publikation der Genehmigung

15. Sep 2021

Mitteilung

Gemeinde Bolligen

Öffentliche Bekanntmachung

Geringfügige Änderung der Ueo ZPP Nr. V „Eisengasse“

Genehmigung und Inkraftsetzung


Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Bolligen am 22. März 2021 beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung ZPP Nr. V „Eisengasse“ in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 29. Juli 2021 genehmigt.

Die geringfügige Änderung Überbauungsordnung ZPP Nr. V „Eisengasse“ tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Ein-sichtnahme offen.



Bolligen, den 15. September 2021

Der Gemeinderat

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