28. Mai 2020
Information
Der Gemeinderat Bolligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Einzonung Gässlisacher / Zälgli, Einzelparzelle Nr. 3418 (bestehend aus Änderung Zonenplan 1, Änderung Baureglement und Erläuterungsbericht) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. Mai 2020 bis 29. Juni 2020 in der Bauverwaltung Bolligen öffentlich auf. Bei Bedarf können die Unterlagen in elektronischer Form unter www.bolligen.ch bestellt werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Bolligen einzureichen.
Bolligen, 27. Mai 2020
Der Gemeinderat von Bolligen