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Hallenbad Bolligen - öffentliches Schwimmen ab dem 5. Mai 2021

03. Mai 2021

Mitteilung

Aufgrund der veränderten Vorgaben des BAG hat sich die Gemeinde Bolligen entschieden, das Hallenbad teilweise wieder für den öffentlichen Betrieb zugänglich zu machen. Die geschieht unter folgenden Bedingungen:

- Nur für das Schwimmen von Bahnlängen (keine Badebetrieb, kein Aufenthalt im Bad, keine Konsumation)
- Nur gegen vorherige Anmeldung. Die Teilnehmerzahl ist auf 8 Personen beschränkt!
   Tel. 031 921 55 03
- Die Hygienemassnahmen des Hallenbades müssen eingehalten werden.

Vorerst werden folgende Zeitfenster für das öffentliche Schwimmen freigegeben:
- Mittwoch, 11:00 – 13:00
- Freitag, 11:00- 13:00
Andere Schwimmzeiten sind aufgrund der maximal möglichen Anzahl Personen im Hallenbad Bolligen und den nach den Frühlingsferien wieder gestarteten Schwimmkursen und dem Schulschwimmen derzeit nicht möglich.

Hallenbad Bolligen
Taskforce Corona, Gemeinde Bolligen

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