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Gemeindeversammlung vom Dienstag, 14. Dezember 2021, 19:30 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen – Corona-Massnahmen

07. Dez 2021

Mitteilung

Gestützt auf die letzten Beschlüsse des Bundesrates und gemäss Vorgaben des Kantons kann die ordentliche Gemeindeversammlung in Bolligen unter Einhaltung eines Schutzkonzepts nach wie vor durchgeführt werden. Die wichtigsten Punkte dieses Schutzkonzepts sind:

- Keine Covid-19-Zertifikatspflicht
- Kranke Personen oder Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause
- Maskentragpflicht in Innenräumen
- Frühzeitiges Erscheinen erwünscht
- Hände desinfizieren
- Abstand halten 1.50 m
- Tracking mittels Sitzplatz-Nr.
- Warme Kleidung empfohlen (Es wird gelüftet)

Das Schutzkonzept ist untestehend aufgeführt und kann unter Politik & Verwaltung ► Politik ► Gemeindeversammlungen (GV) als PDF eingesehen werden.

Gemeinderat Bolligen

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Schutzkonzept für die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021

Aufgrund der aktuellen Covid-Vorschriften kann die auf den 14. Dezember 2021 einberufene Gemeindeversammlung durchgeführt werden. Bedingung ist das Vorliegen eines entsprechenden Schutzkonzeptes.

1. Grundsatz
Das Schutzkonzept zeigt auf, wie die Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021 unter Einhaltung von Schutzmassnahmen durchgeführt werden kann. Für das Umsetzen und die Einhaltung des Schutzkonzepts ist die Gemeinde zuständig. Es muss eine Person benannt werden, die für die Einhaltung des Schutzkonzeptes verantwortlich ist.

2. Schutz der besonders gefährdeten Personen
Auch besonders gefährdete Personengruppen dürfen an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Sie werden aufgefordert, sich bei einer Teilnahme so gut wie möglich vor einer Ansteckung zu schützen. Die Teilnahme von besonders gefährdeten Personen an der Gemeindeversammlung ist aber letztlich eine individuelle Entscheidung und unterliegt der Eigenverantwortung der*des Einzelnen.

3. Personen mit Krankheitssymptomen
Kranke Personen sollen auf jeden Fall zu Hause bleiben. Hier gelten die Bestimmungen des BAG zur Vorgehensweise bei Symptomen sowie die Weisungen und Anordnungen der zuständigen kantonalen Stellen.

4. Informationskonzept
Als Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstandhalten oder Husten- und Schnupfenhygiene wird das aktuelle BAG-Plakat prominent angebracht. Zusätzlich wird dieses Schutzkonzept auf der Homepage der Gemeinde Bolligen www.bolligen.ch aufgeschaltet. Die Versammlungsleitung macht die Versammlungsteilnehmenden auf die Schutzmassnahmen aufmerksam.

5. Eingangs- und Ausgangskontrolle

• Die Versammlungsteilnehmenden werden angehalten, frühzeitig zur Gemeindeversammlung zu erscheinen, damit es möglichst nicht zu Staus an den Eingängen kommt.
• Beim Eingang steht eine Hygienestation mit einem Desinfektionsdispenser. Versammlungsteilnehmende sind angehalten, die Hände zu desinfizieren.
• Die Bürger*innen verlassen den Saal geordnet und koordiniert Reihe für Reihe gemäss Aufforderung des Versammlungsleiters.

6. Distanzregeln
Abstand halten gilt auch weiterhin: Die «physische Distanz» von 1,5 m Metern ist beim Eintreffen und beim Verlassen des Versammlungslokals eigenverantwortlich einzuhalten.

7. Maskenpflicht
Ab Betreten des Saals, während der gesamten Versammlung und bis zum Verlassen des Saals gilt eine Maskentragpflicht.
Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen, insbesondere medizinischen, Gründen keine Maske tragen können, sind von der Maskentragpflicht befreit.
Die Schutzmasken sind durch die teilnehmenden Personen grundsätzlich selber mitzubringen. Beim Eingang stehen jedoch auch noch kostenlos Masken zur Verfügung.

8. Sitzordnung / Tracking-Massnahmen / Erfassung der Kontaktdaten
Trotz Maskentragpflicht werden die Kontaktdaten erfasst. Hierzu werden alle Sitzplätze mit einer sichtbaren Nummer gekennzeichnet. Mit dem vorgängig zusammen mit der Botschaft versandten Stimmrechtausweis weisen sich die Besucher*innen bei der Eingangskontrolle aus. Den Stimmrechtsausweis behalten die Versammlungsteilnehmer*innen jedoch bis zum Versammlungsende auf sich. Die Teilnehmenden sind gebeten, ihre Sitzplatznummer auf ihrem Stimmrechtsausweis zu vermerken. Bitte bringen Sie dazu Ihr eigenes Schreibzeug mit. Der mit der Sitzplatznummer versehene Stimmrechtsausweis ist beim Verlassen des Versammlungslokals in die am Ausgang bereit stehende Urne einzuwerfen.
Die Versammlungsleitung macht aktiv auf die Trackingmassnahmen aufmerksam. Sollte sich im Nachgang der Gemeindeversammlung herausstellen, dass eine mit Covid-19 angesteckte Per¬son an der Versammlung teilgenommen hat, wird diese gebeten, umgehend die Gemeindeverwaltung zu informieren, damit das Kantonsarztamt über allfällige Quarantänemassnahmen entscheiden kann.

9. Übriges Vorgehen
- Bürger*innen, die sich zu einem Geschäft äussern wollen, haben dies am dafür bestimmten Mikrofon im Speakers-Corner zu tun. Dieses Mikrofon und das Mikrofon am Rednerpult der Referenten und Referentinnen werden nach jeder Nutzung gereinigt und mit einem neuen Schutzsäckli bestückt. Die mitarbeitenden Personen der Gemeindeverwaltung tragen dazu Handschuhe.
- Redner*innen müssen während des Sprechens die Maske NICHT tragen.
- Die Mitglieder des Gemeinderates, die Mitarbeitenden der Verwaltung und der Versammlungsleiter und die Stimmzähler*innen halten selber die Distanz von 1,5 m ein.
- Allen Vertreter*innen der Presse steht ein eigener Tisch zur Verfügung.
- Der Versammlungsraum wird dauernd mit genügend Frischluft versorgt. Wir empfehlen Ihnen warme Kleidung.

10. Recht zur Teilnahme
Die Stimmberechtigten haben grundsätzlich ein Recht auf Teilnahme an der Gemeindeversammlung und damit zur Wahrnehmung ihrer politischen Rechte. Ausnahmen bilden Personen mit Krankheitssymptomen gemäss Punkt 3.
Wird das Tragen der Maske trotz generell geltender Maskenpflicht verweigert, müssen sie den Versammlungsraum trotzdem verlassen. Eine Maske tragen heisst nicht nur, sich selber zu schützen. Es bedeutet viel mehr, auch zum Schutz der anderen Versammlungsteilnehmenden beizutragen. Der Schutz der übrigen Teilnehmenden geht dem Recht auf Ausübung der politischen Rechte vor. Vorbehalten bleibt ein Verzicht auf das Tragen einer Schutzmaske bei einem nachweisbaren Dispens aus gesundheitlichen Gründen gemäss Punkt 7.

Bolligen, 7. Dezember 2021


Name der verantwortlichen Person:
Bernhard Rufer, Gemeindeschreiber

Name Stellvertreter:
Christoph Haldimann, Stv. Gemeindeschreiber

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