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Gemeindepräsidium – Anordnung Ersatzwahl

09. Nov 2022

Amtliche Mitteilung

Kathrin Zuber wird krankheitsbedingt per 31.3.2023 als Gemeindepräsidentin zurücktreten.

Folge dessen hat der Gemeinderat die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2021 - 2024 auf Sonntag, 19. Februar 2023 festgelegt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Abstimmungssonntag vom 12. März 2023 statt.

Zu wählen an der Urne nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) ist der*die Gemeindepräsident*in

Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürger*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimm- und wahlberechtigt sind.

Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn in der Gemeinde Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Die Eingabe muss enthalten:
- Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der zu wählenden Person
- Name der einreichenden Partei oder Wählergruppe.

Termine

Einreichung der Wahlvorschläge:
bis spätestens Montag, 12. Dezember 2022, 11:00 Uhr, beim Gemeindeschreiber,
Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen

Amtliche Publikation der bereinigten Wahlvorschläge im Anzeiger Region Bern
Mittwoch, 11. Januar 2023

Zustellung des amtlichen Wahlmaterials und des Werbematerials der Parteien/Wählergruppen
Woche 4 und 5.


Der Gemeinderat

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