11. Jan 2023
Mitteilung
Im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird die Inkraftsetzung der folgenden Verordnungsänderung bekannt gemacht:
Aufgrund eines nicht zu unterschätzenden grossen administrativen Aufwands für die Protokollerstellung durch die Verwaltung ist der Vorschlag aufgetaucht, mit Ausnahme der Gemeindeversammlung überall und baldmöglichst analog dem Trend in anderen Gemeinden auf reine Beschlussprotokolle umzustellen.
Der Gemeinderat hat deshalb an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2022 der Umstellung auf reine Beschlussprotokolle zugestimmt und der Änderung von «erweitertes» auf «reines» Beschlussprotokoll in Art. 15 Abs. 3 der Organisationsverordnung zugestimmt. Die vorgenannte Änderung tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft.
Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss kann während 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Gemeinderat Bolligen