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Erlassänderungen - Inkrafttreten

02. Feb 2022

Mitteilung

Im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 werden die Inkraftsetzung der folgenden Verordnungsänderungen respektive die Aufhebung der folgenden Verordnung bekannt gemacht:

Teilrevision Anhang I und II zur Personalverordnung
Die hohe Investitionstätigkeit der Gemeinde sowie zahlreiche private Grossüberbauungen beeinflussen die Aufgabenlast der Bauverwaltung. Zudem haben sich in den letzten Jahren Defizite im Liegenschaftsmanagement angestaut. Der Gemeinderat hat deshalb an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2021 eine Neuaufteilung des Fachbereichs Hochbau und die gleichzeitige Schaffung einer neuen Stelle "Leiter*in Bauinspektorat – Stv. Bauverwalter*in" beschlossen. Der Anhang I (Organigramm der Gemeindeverwaltung) und Anhang II (Stellenstruktur) der Personalverordnung wurden deshalb angepasst. Die vorgenannten Änderungen treten ab 1. Januar 2022 in Kraft.

Totalrevision der Benützungsverordnung Schul- und Sportanlagen
Die Sachbeschädigungen durch Vandalen an den Schul- und Sportanlagen der Gemeinde Bolligen haben zugenommen. Der Gemeinderat hat deshalb an seiner Sitzung vom 10. Januar 2022 die überarbeitete Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen mitsamt den Anhängen I (Gebührentarif), II (Nutzungsprioritäten), III (Hausordnungen Standorte) und IV (Weisungen für die ausserschulische Benützung der Schulküchen und der Hauswirtschaftsräume) genehmigt. Die Verordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.

Aufhebung Verordnung Berechtigungsregelung GERES
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10. Januar 2022 die Aufhebung der Verordnung über die Berechtigungsregelung für die Gemeinderegister-Plattform rückwirkend per 31. Dezember 2021 beschlossen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Gemeinderatsbeschlüsse kann während 30 Tagen ab Publikation ( Anzeiger Region Bern vom 26. Januar 2022) Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

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