Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023
127 Stimmbürger*innen oder 2.8% von insgesamt 4’486 Stimmberechtigten waren anwesend.
- Jahresrechnung 2022: Die Rechnung mit einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von 49'403.40 Franken wurde einstimmig genehmigt.
- Dorfstrasse Habstetten, unterer Teil – Sanierung mit Erneuerung Wasser- und Abwasserleitungen: Die Kreditabrechnung von Fr. 2'036'454.75 mit einer Kreditüberschreitung von Fr. 36'454.75 gegenüber dem bewilligten Gesamtkredit von Fr. 2'000'000.- wurde zur Kenntnis genommen.
Fakultatives ReferendumGegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation im amtlichen Anzeiger eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens am Freitag, 14. Juli 2023 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, eingereicht sein.
ProtokollauflageDas Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023 liegt vom 20. Juni 2023 bis und mit 10. Juli 2023 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeinderat Bolligen