15. Dez 2021
Mitteilung
An der unter Corona-Schutzbedingungen geltenden und ordentlichen Gemeindeversammlung waren 127 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger oder rund 2.7% von insgesamt 4'586 Stimmberechtigten anwesend.
Fakultatives Referendum
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation im amtlichen Anzeiger eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens am Freitag, 11. Februar 2022 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, eingereicht sein.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021 liegt vom 28. Dezember 2021 bis und mit 17. Januar 2022 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat