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Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021

15. Dez 2021

Mitteilung

An der unter Corona-Schutzbedingungen geltenden und ordentlichen Gemeindeversammlung waren 127 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger oder rund 2.7% von insgesamt 4'586 Stimmberechtigten anwesend.

  1. Gemeindeverwaltung, Verlegung – Rückkauf altes Schulhaus an der Flugbrunnenstrasse 16 / Sanierung und Umbau: Der beantragte Verpflichtungskredit von total 7,6 Mio. Franken für den Rückkauf der Liegenschaft, den Erwerb von Parkplätzen sowie für die Sanierung und den Umbau des Gebäudes zu einem Verwaltungsgebäude wurde grossmehrheitlich mit 73 Ja-Stimmen bewilligt.
  2. Budget 2022 / Finanzplan 2022 – 2026 / Finanzstrategie: Der Antrag des Gemeinderates, die heutige Liegenschaftssteuer von 1,00 ‰ des amtlichen Werts zu belassen, unterlag einem Antrag aus der Versammlung auf Erhöhung dieser Steuer um 0,20 ‰ auf 1.20 ‰ mit 47 zu 67 Stimmen. Zusammen mit dieser Erhöhung hat die Versammlung für das Budget 2022 mit einer klaren Mehrheit die Steueranlage auf 1,6 Einheiten der einfachen Steuer und die Hundetaxe auf Fr. 100.00 festgesetzt, beide wie bisher. Zudem präsentierte der Gemeinderat den Versammlungsteilnehmer*innen seine neue Finanzstrategie.

Fakultatives Referendum
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation im amtlichen Anzeiger eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens am Freitag, 11. Februar 2022 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, eingereicht sein.

Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021 liegt vom 28. Dezember 2021 bis und mit 17. Januar 2022 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Gemeinderat

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