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Corona: Entscheide Taskforce gültig ab 22.03.2021

22. Mär 2021

Mitteilung

Turn- und Sportanlagen:
- Die Turn- und Sporthallen sind geschlossen, ausser für Schulturnen und Jugendliche unter 20 Jahren.
Jugendliche unter 20 Jahren können im Vereinssport die Hallen wochentags bis 20.00 Uhr nutzen.
- Aussenanlagen: Keine sportlichen und kulturellen Aktivitäten mit mehr als 15 Personen (Jugendliche unter 20 Jahren ohne Limite).
- Garderoben + Duschen: Garderoben mit Maske, zum Duschen kann sie ausgezogen werden.
Empfehlung! – Umziehen und duschen zu Hause!
- Samstag und Sonntag bleiben die Anlagen für alle geschlossen.

Hygienemassnahmen
- Im Grundsatz gelten die von Bund und Kanton vorgegebenen Hygienemassnahmen betreffend Desinfektion, Abstandsregeln und Maskentragpflicht.
- Wer Räumlichkeiten der Gemeinde nutzt, ist verpflichtet, ein immer den aktuell gültigen Massnahmen entsprechendes Hygienekonzept zu erstellen und der Gemeinde vor der ersten Nutzung zuzustellen.
Die Nutzer sind für die Einhaltung der Konzepte verantwortlich.

Hallenbad:
- Das Hallenbad muss für die Öffentlichkeit vorerst weiterhin geschlossen bleiben. Die Wiedereröffnung ist abhängig von entsprechenden Beschlüssen durch Bund oder Kanton. Sie erfolgt höchstwahrscheinlich mit reduzierter Nutzung.
- Durchführung von Schwimmkursen nach den Frühlingsferien ist geplant.


Gültigkeit der Massnahmen:
Die Beschlüsse des Bundes sind vorerst bis am 18. April 2021 gültig.
Die Massnahmen werden ständig überprüft und angepasst. Die Kommunikation erfolgt über die Homepage der Gemeinde, allenfalls durch Anschreiben von Direktbetroffenen.


Taskforce Corona
Gemeinde Bolligen

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