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Einzonungen im Zälgli sowie Schlupfstrasse 3 Habstetten

01. Feb 2023

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Der Gemeinderat von Bolligen bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom
9. Juni 1985
die Einzonungen im Zälgli sowie Schlupfstrasse 3 Habstetten zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Dokumente liegen vom 1. Februar 2023 bis und mit 3. März 2023 in der Bauverwaltung Bolligen auf und sind auf
der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.


Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten.
Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, zu richten.

Gemeinderat Bolligen

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